FAQ
Häufig gestellte Fragen

Es gibt 2 Arten der Pflichten. Kleine Webseiten und Newsletter sowie alle anderen Webseiten und E-Mails.

  1. Eingeschränkte Offenlegungspflicht für „kleine Websites“ und wiederkehrende elektronische Medien (elektronische Newsletter)

    Wenn du nur deine eigene Geschäftstätigkeit, dein Produktangebot, deinen Standort/e oder auch deine Unternehmensphilosophie darstellst.

    Dann reichen zur Erfüllung der Offenlegungspflicht folgende Angaben:

    Name der Unternehmerin/des Unternehmers oder der Firma
    Unternehmensgegenstand
    Wohnort bzw. Unternehmenssitz

  2. Für alle anderen Webseiten und E-Mails gilt die Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz

Auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) findest du Musterbeispiele für  Eingetragener Einzelunternehmer (eU), OG, KG, GmbH, AG, Genossenschaft und und für inländische Zweigniederlassungen siehe nachfolgende Links. 

Link auf die Seite der Wirtschaftskammer Österreich

Musterimpressum Österreich

Unternehmensserviceportal

Stand: September 2022

Jeder Onlineshop benötigt AGB! Diese sollten auf jeden Fall juristisch geprüft werden.

Für Webseiten existiert keine AGB-Pflicht!

Theoretisch ist es möglich, Kauf- oder Mietverträge ohne AGB abzuschließen. Die AGB sind als dein freiwilliges Mittel zu verstehen, deine eigenen Geschäftsbedingungen festzulegen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen.

Du als Unternehmer formulierst Vertragsbedingungen an den Käufer oder an die Geschäftspartei, die im Falle eines Vertragsabschlusses gelten.  

Informationen über Zahlungsmodalitäten, Liefermöglichkeiten, Rückgabe, Mängel und über die Folgen eines Zahlungsverzuges.

Daher macht es Sinn diese auf deiner Webseite zu platzieren. 

WKO Datenbank von AGBs

Voraussetzungen für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB nützen nur, wenn sie auch Vertrags­in­halt werden!

E-Commerce: AGB im Internet richtig verwenden

Rechtsgrundlagen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
E-Commerce-Gesetz (ECG)

Stand: September 2022

Jede Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen – auch private Webseiten (keine geschäftliche Nutzung).

Auf den beiden nachangeführten Links kann eine Datenschutzerklärung für deine Webseite erstellt werden. 

Datenschutzgenerator für Österreich

Datenschutzbehörde der Republik Österreich

Stand: September 2022

Alle Daten die auf einer Webseite sind, werden bei der Übertragung vom Server des Providers auf ein Endgerät (Handy, Tablet, Notebook, PC) verschlüsselt. 

Du meldest dich über die Webseite deiner Hausbank in deinem Konto an. Dabei werden deine Daten über das Netzwerk des World Wide Web (WWW oder Internet) transportiert. Damit kein anderer deine Daten lesen kann, werden diese verschlüsselt. 

Ob die Webseite verschlüsselt ist, seht ihr an der Adresszeile des Browsers, einerseits an dem Schlosssymbol und an dem https. Fehlt das „s“ bei dem http ist diese Seite nicht verschlüsselt, nicht sicher. 

Die regionale Auffindbarkeit deines Unternehmens im Internet wird immer bedeutender.

Kein Unternehmen kann es sich leisten digital unsichtbar für seine Kunden zu sein.

Vorteile einer Webseite:

  • Über eine Webseite kannst du Neuerungen und Informationen leicht kommunizieren, dadurch reduzierst du mögliche Erstkontaktängste.
  • Eine eigene Website wirkt professionell und erzeugt Vertrauen.
  • Mit einem Webshop könnt ihr eure Produkte 24/7 verkaufen.
  • 92 % aller Österreicher benutzen Google, um nach Dienstleistungen oder Produkten zu suchen.
  • Alle Kontaktmöglichkeiten auf einmal abrufbar (Mail, Whatsapp, Telefon, Chat etc.) und z.Bsp. durch Google Maps sofort dein Unternehmen via Navi anzusteuern.
  • Neue Zielgruppen und Kunden finden und dadurch den Umsatz erhöhen.
  • Eröffnet neue Wege der Mitarbeitersuche.
  • Die Webseite als eine kostengünstige Werbefläche nutzen.

Erstens: Weil du keine bezahlte Werbung schaltest. Also keine Suchmaschinenwerbung auch SEA genannt.

Zweitens: Weil deine Webseite vielen Kriterien des Algorithmus nicht entspricht. Hier würde Suchmaschinenoptimierung auch SEO genannt helfen.

Drittens: Weil du kein Unternehmensprofil bei Google, Microsoft oder Apple hast. Somit erscheinst du nicht auf den jeweiligen Kartendiensten.

Mehr als 91 % der Österreicher suchen nach Unternehmen im Internet. Hierbei werden verschiedenste Methoden angewandt. Meistens werden Schlüsselwörter im Suchfeld des jeweiligen Browsers eingegeben.
In meinem Fall habe ich die Schlüsselwörter: „Installateur Schwechat“ eingegeben. Diese Eingabe kann manuell erfolgen oder auch mittels Spracheingabe.

Als Ergebnis meiner Suche erhalte ich nun ein so genanntes Local Pack. Also eine Anzeige mit einem Kartenausschnitt und den lokalen Unternehmen des Suchortes.
Hier kann dein Unternehmen nur angezeigt werden, wenn du ein Google Unternehmensprofil oder auch Google my Business Eintrag hast.

Siehe dazu mein Video

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